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Raubkopie

Definition:
 die; Subst., ist eine unberechtigt angefertigte Kopie einer Software, eines Films oder eines Musikstücks. Privat angefertigte Raubkopien sind leicht zu erkennen, da sie überwiegend einfach mit einem Faserstift beschriftete Rohlinge sind. Es handelt sich auch oft um Compilation-CDs mit mehreren geschützten Programmen oder Musikstücken. Einige Raubkopierer versehen ihre Rohlinge aber auch mit passenden Covern und Labeln, die sie mit einem Tintenstrahldrucker erstellt haben. Hier ist eine Raubkopie nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Es muss dann auf fehlende Sicherheitsmerkmale wie etwa Hologramme oder Lizenzurkunden geachtet werden. Tintenstrahlausdrucke sind zudem meistens nicht wasserbeständig. Industriell hergestellte Software-Raubkopien sind dagegen mittlerweile selbst von Fachleuten kaum mehr vom Original zu unterscheiden. Selbst die Sicherheitsmerkmale wie Hologramme werden gefälscht. Hier ist ein auffällig niedriger Preis verdächtig. Daher ist auch beim Kauf von Software über Online-Auktionen mit äußerster Vorsicht zu agieren, denn hier werden häufiger Raubkopien angeboten. Teilweise wird in der Auktion das Original gezeigt und der Kunde erhält dann eine billige Fälschung.

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